Wir arbeiten privatärztlich und rechnen deshalb unsere Leistungen wie allgemein üblich nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ab. Sie erhalten von uns eine Privatrechnung und reichen diese bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie sich vorab mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, ob diese nicht zumindest einen Teil unserer Diagnostik/Behandlung übernimmt, denn Ihrer Krankenkasse würden ebenfalls dann Kosten entstehen, wenn Sie zu einem vertragsärztlich zugelassenen Kollegen (Kassenarzt) gehen würden.
Weitere Argumente zur Kostenübernahme sind außergewöhnlich lange Wartezeiten, bisher ergebnislose Diagnostik oder Untersuchung und fehlende Möglichkeiten vor Ort.
Natürlich können Sie auch ohne dass ihnen eine Kostenzusage ihrer gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt bei uns Untersuchung durchführen lassen und bekommen dann über die geleisteten Untersuchungen eine detaillierte Privatrechnung.